Asalamu alaikum,
Müssen Nicht-Muslime fasten?
Wa alaykum assalam,
Das Rechtsurteil von Großayatollah Sayyid Sistani(möge Allah ihn schützen) lautet:
Ein Nicht-Muslim ist islamisch gesehen auch verpflichtet zu fasten, jedoch ist das Fasten für ihn ungültig, da die Gültigkeit des Fastens den Islam voraussetzt.
Wenn ein Nicht-Muslim jedoch im Laufe eines Tages während des Ramadan zum Islam konvertiert und vor seiner Konversion keine Fastenbrecher begangen hat, muss er aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme den Rest des Tages fasten, mit der Absicht, dies gemäß der Verpflichtung auszuführen, die Allah ihm tatsächlich auferlegt hat. Und sollte er dies nicht getan haben, muss er diesen Tag nachfasten.
Das Rechtsurteil von Großayatollah Sayyid Khamenei (möge Allah ihn schützen) lautet:
Ein Nicht-Muslim ist islamisch gesehen auch verpflichtet zu fasten, jedoch ist das Fasten für ihn ungültig, da die Gültigkeit des Fastens den Islam voraussetzt.
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